Für Feiertage im November gelten besondere Regelungen
Autor/Quelle: Stadt Chemnitz | Montag, den 15. November 2010 um 07:44 Uhr

Am Volkstrauertag (Sonntag, 14.11.), am Buß- und Bettag (Mittwoch, 17.11.) und am Totensonntag (Sonntag, 21.11.) gelten besondere Vorschriften, um die Ruhe dieser Tage nicht zu beeinträchtigen. Hier greift Paragraf 6 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen. So ist es nicht gestattet, zwischen 3 und 24 Uhr öffentliche Tanzveranstaltungen und andere öffentliche Vergnügungen abzuhalten, die dem ernsten Charakter der Tage zuwiderlaufen. Außerdem sind bis 11 Uhr öffentliche Sportveranstaltungen untersagt.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden.
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